Über uns

Anwaltskanzlei für Arbeitnehmerrechte, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen

Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer*innen, freie Mitarbeiter*innen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u. a. die Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Betriebsübergänge, Lohn- und Prämiengestaltung, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnisse, Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Insolvenzen.

Wir sind überregional tätig und treten insbesondere vor allen Arbeitsgerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf. Bei Bedarf vertreten wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung führen wir selbstverständlich alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen Landesarbeitsgerichten sowie Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu unseren Mandanten gehören ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen. Wir schulen Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Wahlvorstände zu einer Vielzahl von Seminarthemen. Dabei berücksichtigen wir individuelle Wünsche hinsichtlich Inhalte, Ort und Zeitpunkt der Schulung.

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Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten...


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Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer*innen, freie Mitarbeiter*innen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u. a. die Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Betriebsübergänge, Lohn- und Prämiengestaltung, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnisse, Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Insolvenzen.

Wir sind überregional tätig und treten insbesondere vor allen Arbeitsgerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf. Bei Bedarf vertreten wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung führen wir selbstverständlich alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen Landesarbeitsgerichten sowie Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu unseren Mandanten gehören ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen. Wir schulen Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Wahlvorstände zu einer Vielzahl von Seminarthemen. Dabei berücksichtigen wir individuelle Wünsche hinsichtlich Inhalte, Ort und Zeitpunkt der Schulung.

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Kanzlei Gussone Lewek Kenkel
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg







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